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Aufenthaltsdauer

Bis 5 1/2 Monate
Daten &
Bewerbungstermine:











Zwei Ateliers werden zeitgleich für Aufenthalte von 5 1/2 Monaten an Kunstschaffende
jeglicher Sparte oder Herkunft vergeben; ein Atelier wird auf Anfrage für kürzere Projekte
vergeben.
Langfristige Ateliers: Bewerbungsfrist: 31. Januar 2011
Bewerbungsformular
Entscheidung: Zirka Mitte April 2011.
Derzeitige Daten: 15.01. - 29.06.12
02.07. - 15.12.12

Kurzfristige Ateliers: Für kürzere Aufenthalte von einer Woche bis zu drei Monaten
kann auch kurzfristig angefragt werden. Die Entscheidung für die
kurzzeitigen Ateliers fällt frühestens zwei Monate vorher aus.
Sollte eine Lücke in der Belegung der Ateliers entstehen, kann
die Leitung der Villa ein Atelier vergeben.
Bewerbungsformular Kurzzeit-Atelier



Wer kann sich bewerben? Künstler und Künstlerinnen jeder Sparte aus dem Ausland, unabhängig von Alter und
nationaler Herkunft, aber auch kunstnahe WissenschafterInnen oder KulturvermittlerInnen
(z.B. KuratorInnen, MuseumspädagogInnen).
BewerberInnen sollten sich in einer der Landessprachen Deutsch, Französisch,
Italienisch oder aber in Englisch verständigen können.


Da die Salons für kulturelle Veranstaltungen genutzt und auch für private Anlässe
gemietet werden können, sind oft auswärtige Gäste im Haus anzutreffen. Die Ateliers
eignen sich aus diesem Grunde für jene, die Kontakt und Austausch mit der Bevölkerung
schätzen.
Wie kann man sich
bewerben?

Die Bewerbungsunterlagen umfassen:

Das ausgefüllte Bewerbungsformular (3 Seiten)
• Sämtliche in diesem Formular aufgeführten Beilagen (Lebenslauf, Dokumentation über
künstlerische Tätigkeit, Referenzen, Motivation etc.)

Weitere Fragen? Bitte kontaktieren Sie office@villastraeuli.ch
Stipendium

Wird ein Künstler / eine Künstlerin für einen Atelieraufenthalt in der Villa Sträuli eingela-
den, so bemüht er / sie sich im Heimatland um ein Stipendium für die Lebenshaltungs-
und Reisekosten. Werden alle Gesuche abgelehnt, so kann an die Stiftung Sulzberg ein
Gesuch für einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten gestellt werden. Dieser beträgt
max. CHF 1500.- / Monat.

Dem Gesuch an die Villa Sträuli beizulegen sind Kopien von abgelehnten Stipendiums-
anträgen oder eine Begründung, warum im Heimatland keine Stipendien möglich sind.

Kooperationsmöglichkeiten mit
Winterthurer Kulturveranstaltern
Leistung der Stiftung und
der Villa Sträuli

• Aufenthalt in einem Wohnatelier in der Villa Sträuli
• Internetanschluss, Kopierer, Drucker vorhanden
• Bewilligungsverfahren in der Schweiz inkl. Gebühren
• Unterstützung bei der Organisation von Krankenkasse und Unfallversicherung (nach
Bedarf)
• Einführung und Begleitung; auf Wunsch Vernetzung mit einheimischen Kunstschaffen-
den und Kulturinstitutionen
• Auftrittsmöglichkeit im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Meet the Artists" der Villa Sträuli
• Ausstellungsmöglichkeiten in der Villa (keine regelmässigen Öffnungszeiten)
• Verlinkung mit der Website der Villa Sträuli. Hat der/die KünstlerIn keine eigene Website,
erstellen wir ein Portrait.
Eigenleistung der
Kunstschaffenden
• Persönliche Materialien für das künstlerische Schaffen
• Persönlicher Computer
• Telefon-, Faxspesen
• Anmeldeverfahren in Winterthur inkl. Gebühren
• Abschluss einer Krankenkasse mit ausreichender Deckung für die Schweiz.
Haftpflichtversicherung empfohlen.
• „Meet the Artists“: Von allen KünstlerInnen, die in der Villa Sträuli wohnen und arbeiten,
wird erwartet, dass sie sich im Rahmen einer Veranstaltung vorstellen. Dies kann eine
Diskussion, eine Performance oder ein Konzert sein. Die Villa Sträuli übernimmt die
Kosten für einen Apéro und den allfälligen Druck von Flyers (beschränktes Budget).
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